Aufgrund
des zunehmenden demographischen Wandels hat der Gemeinderat der Marktgemeinde
Reichenfels eine Förderung für Studierende, die mit Hauptwohnsitz in
Reichenfels gemeldet sind bzw. den Hauptwohnsitz wieder in die Gemeinde
Reichenfels verlegen, beschlossen.
Die Förderung beträgt EUR 200,00 pro Studienjahr, wenn eine durchgehende
Hauptwohnsitzmeldung vorliegt.
Die erstmalige Förderung wird für das
Studienjahr 2018/19 gewährt.
Die Förderung kann bis einschließlich dem Studienjahr
gewährt werden, in dem der Antragsteller das 26. Lebensjahr vollendet.