Haben Sie sich entschlossen zur heiraten, dann ist der ersteSchritt, sich ein Standesamt zu suchen, bei dem Sie getraut werden möchten. Reservieren Sie sich dort Ihren Wunschtermin für Ihre standesamtliche Trauung.
Vor Ihrer Eheschließung muss die Personenstandsbehörde, sprich das Standesamt Ihrer Wahl, in einer mündlichen Verhandlung die Ehefähigkeit der Verlobten aufgrund der vorgelegten Urkunden ermitteln. Es wird dabei die Niederschrift über Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") angefertigt. Dies kann frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erledigt werden und es müssen beide Verlobte anwesend sein. Im Zuge dessen wird auch die Namensführung in der Ehe erklärt.
Erforderliche Unterlagen
bei österreichischen StaatsbürgerInnen, die ledig und voll geschäftsfähig sind:
bei geschiedenen, verwitweten Personen zusätzlich:
bei nicht österreichischen StaatsbürgerInnen zusätzlich:
Je nach Anlassfall können noch weitere Dokumente erforderlich sein.
Kosten
Bundesgebührenpauschale
Für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit EUR 50,00
Vorlage ausländischer Schriften EUR 130,00
Bundesverwaltungsabgabe
Eheschließung EUR 10, 90
Heiratsurkunde EUR 2,10
Ansprechpartner im Gemeindeamt Reichenfels
Riegler Maria
Tel. Nr. (04359) 2221-12
e-mail: maria.riegler@ktn.gde.at
AL Günter Augusta
Tel. Nr. (04359) 2221-25
e-mail: guenter.augusta@ktn.gde.at
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf www.help.gv.at