Amtssignatur der Marktgemeinde Reichenfels gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die von der Marktgemeinde Reichenfels im elektronischen Wege
amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Marktgemeinde Reichenfels auf.
Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens
einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich
um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut
("Verwaltungseigenschaft") ausgedrückt und durch die Bildmarke der
Behörde visualisiert.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter
https://www.reichenfels.gv.at/gemeindeamt/amtssignatur.html
Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann
mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer
kompatiblen Software überprüft werden.
Unter www.signaturpruefung.gv.at
steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes
zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur
Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die
Amtssignatur geprüft werden. (Weiterführende Informationen: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)